
Warum ist Tierhaltung in Schrebergärten meist nicht erlaubt?
Schrebergärten sind für viele Menschen eine kleine grüne Zuflucht mitten in der Stadt. Hier wird gegärtnert, geerntet, gegrillt, gespielt und einfach mal durchgeatmet. Kein Wunder also, dass viele Gartenbesitzer auf die Idee kommen, ihr kleines Paradies auch mit tierischen Mitbewohnern zu teilen. Doch genau da stößt man schnell auf Grenzen – denn Tierhaltung ist in den meisten Schrebergärten nicht erlaubt. Aber warum eigentlich?
Der rechtliche Rahmen: Das Bundeskleingartengesetz
Die wichtigste Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Darin steht schwarz auf weiß: Ein Kleingarten dient der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung – sprich: dem Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen – sowie der Erholung. Das Ganze soll vor allem der Selbstversorgung und Freizeitgestaltung dienen, nicht dem Aufbau eines Mini-Bauernhofs.
Dauerhafte Tierhaltung, etwa mit Hühnerställen, Kaninchengehegen oder gar Ziegen, wird in der Regel als zweckfremde Nutzung gewertet. Und das kann zum Problem werden – insbesondere, wenn Nachbarn sich gestört fühlen oder gar eine Kontrolle durch die Stadt erfolgt.
Gemeinschaft zählt – und hat Vorrang
Ein Kleingarten ist keine Einzelinsel, sondern Teil einer Gartenanlage mit Gemeinschaftsregeln. Die Parzellen liegen oft dicht beieinander. Und da sind Geruchsbelästigungen, Lärm durch Tiere (z. B. Hähne), sowie Ungeziefer oder Hygieneprobleme nicht nur denkbar – sie sind häufige Streitpunkte.
Auch das Thema Sicherheit spielt eine Rolle. Freilaufende Hunde oder selbst gebaute Ställe können schnell zur Gefahrenquelle werden – für Kinder, andere Tiere oder das Gelände selbst. Die Gartenvereine haben daher verständlicherweise ein Interesse daran, klare Regeln aufzustellen – und diese werden meist auch streng kontrolliert.
Was ist (manchmal) erlaubt?
Ganz so streng wie es klingt, ist es allerdings nicht in allen Fällen. Das gelegentliche Mitbringen von Haustieren, wie Hunden oder Katzen, ist in vielen Gartenvereinen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wichtig: Hunde müssen in der Regel angeleint sein, dürfen nicht frei herumlaufen und dürfen andere Pächter weder stören noch gefährden.
Aber: Ein dauerhaftes Gehege, ein Stall oder gar eine Zucht ist fast immer verboten. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Gartenverein und dessen Satzung ab – ein Blick in die Gartenordnung oder ein Gespräch mit dem Vorstand lohnt sich also immer.
Fazit: Tiere ja – aber bitte woanders
Schrebergärten sind in erster Linie Orte der Ruhe, Naturverbundenheit und Gemeinschaft. Tierhaltung – vor allem dauerhaft – kann diese Balance stören. Daher ist sie aus gutem Grund in den meisten Anlagen nicht erlaubt oder stark eingeschränkt.
Wer Tiere halten möchte, sollte das auf eigenem Grundstück tun oder sich nach alternativen Projekten umsehen – z. B. Urban-Farming-Initiativen, pädagogischen Gemeinschaftsgärten oder kleinen Tierhöfen, die Besuchern oder Mitmachern offenstehen.
So bleibt der Schrebergarten das, was er sein soll: Ein friedlicher Rückzugsort für Mensch und Natur – und das ganz ohne Gackern, Grunzen oder Bellen rund um die Uhr.
Beste Grüße
Matthias Bünemann Fachberater


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