Hinweise zu Anträgen zur Förderung aus den Fonds
Bild von Steve Buissinne auf PixabayLiebe Vorstände,
wie euch allen bekannt ist, können manche eurer Projekte aus dem Wasser- bzw. Reparaturfond gefördert werden.
Hierzu möchten wir nochmal auf folgendes hinweisen:
- Damit sich der BZV ein entsprechendes Bild machen kann, ob und wie eure Anträge bezuschusst werden können, ist es zwingend notwendig einen Kostenvoranschlag mit dem Antrag zusammen einzureichen.
- Alle Anträge müssen mit ausreichend Vorlaufzeit gestellt werden.
- Eine Abschlussrechnung im Antrag auf Bezuschussung ist nicht ausreichend. Auch können bereits angeschaffte Projekte nicht berücksichtigt werden.
- Anträge müssen ausschließlich per E-Mail gestellt werden.
Hinweis: Bei Wasserrohrbrüchen innerhalb der Anlage, welche die Hauptleitung betreffen können Materialrechnungen direkt eingereicht werden, wenn ihr die Reparatur in Eigenleistung erledigt.
Freundlich grüßt
André Schulz
Verwaltung
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